1. Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 22.11.2023 (
2. Die weitergehende Beschwerde der Annehmenden wird zurückgewiesen.
3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Annehmende wendet sich mit der Beschwerde gegen die Festsetzung des erstinstanzlichen Verfahrenswerts in einem Adoptionsverfahren.
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