OLG Karlsruhe - Beschluss vom 27.07.2023
16 UF 19/23
Normen:
BGB § 1684 Abs. 4 S. 1, 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; GG Art. 2;
Vorinstanzen:
AG Mannheim, vom 11.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 1239/22

Beschwerde der Kindesmutter gegen die Anordnung begleiteter Umgänge des Vaters mit der gemeinsamen Tochter; Gefährdung des Wohls der Minderjährigen wegen konkreter Gefahr einer Entführung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2023 - Aktenzeichen 16 UF 19/23

DRsp Nr. 2025/3160

Beschwerde der Kindesmutter gegen die Anordnung begleiteter Umgänge des Vaters mit der gemeinsamen Tochter; Gefährdung des Wohls der Minderjährigen wegen konkreter Gefahr einer Entführung

1. An die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils nach dem § 1684 Abs. 3 und 4 BGB sind strenge Maßstäbe anzulegen. 2. Ohne die tatsächliche Bereitschaft des Vaters, begleitete Umgänge auch wahrzunehmen, sind keine begleiteten Umgänge des Vaters anzuordnen.

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Mutter wird Ziffer 1 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 11.01.2023, Az. 2 F 1239/22, wie folgt abgeändert und neu gefasst:

In Abänderung der vor dem Amtsgericht Mannheim, Az. 2 F 1191/22, am 14.02.2022 geschlossenen Vereinbarung wird der Umgang des Vaters mit dem Kind E. R., geboren am ..., bis zum 31.01.2024 ausgeschlossen.