1. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Endbeschluss des Amtsgerichts I. vom 09.03.2023 wie folgt abgeändert:
Der Umgang der Antragstellerin mit ihrem Sohn K. F., geb. ...2017 ist derzeit abzuweisen.
2. Im übrigen werden die Anträge, soweit sie sich auf Verstöße gegen die DSGVO beziehen, verworfen.
3. Von einer Auferlegung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4000,00 € festgesetzt.
5. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Mutter wendet sich gegen einen Umgangsausschluss, den das Amtsgericht I. angeordnet hat.
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