Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marburg vom 13.8.2020 dahingehend abgeändert, dass die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung des Ergänzungspflegers auf 604,03 € reduziert wird.
Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 24,60 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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