Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 16. Zivilsenats – Familiensenat – des Oberlandesgerichts München vom 7. Dezember 2020 wird auf Kosten des Anzunehmenden zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
A.
Der Anzunehmende wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der von ihm begehrten Volljährigenadoption.
Der Anzunehmende, geboren im Jahr 1966, ist das eheliche Kind von Herrn So. und Frau So.-Sa. Die Ehe der Eltern wurde 1976 geschieden. Von 1976 bis 1996 war die Mutter des Anzunehmenden mit dem Annehmenden, Herrn Sa., verheiratet. Die Ehe wurde am 7. Februar 1996 geschieden. Der Annehmende war deutscher und griechischer Staatsangehöriger. Am 23. November 1996 heiratete der Annehmende Frau G. Die Mutter des Anzunehmenden ist am 19. November 2017 und der Annehmende ist nach Antragstellung am 23. Oktober 2019 verstorben.
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