Auf die Beschwerde des Vormunds wird der am 5. Juli 2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Pankow -
I.
Der bestellte Amtsvormund wendet sich im Namen des Jugendlichen dagegen, dass das Familiengericht mit dem angegriffenen Beschluss das Ruhen der elterlichen Sorge von Mutter und Vater des heute etwa 171/2 Jahre alten Jugendlichen festgestellt, Vormundschaft angeordnet und den Amtsvormund als Vormund ausgewählt hat. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen.
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