Die Beschwerde des Jugendamtes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 17.08.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - (Rechtspflegerin) Duisburg-Hamborn vom 17.07.2018 -
Gerichtliche Kosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beschwerde beträgt 1.000,-- €.
I.
Dass die Beschwerde führende Jugendamt wendet sich gegen seine Bestellung zum Amtsvormund durch die angefochtene Entscheidung.
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