Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 15.05.2024 unter Aufrechterhaltung im Übrigen in Ziffer 2. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Kindesmutter wird die Gesundheitsfürsorge für das am 10.03.2018 geborene Kind A... L... S... allein übertragen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 4.000 EUR.
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