SchlHOLG - Beschluss vom 04.06.2019
2 Wx 45/19
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; PStG § 27 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Kiel, vom 14.06.2019

Beschwerde eines Standesamtes gegen eine Anweisung zur Beurkundung einer VaterschaftsanerkennungTranssexueller Antragsteller

SchlHOLG, Beschluss vom 04.06.2019 - Aktenzeichen 2 Wx 45/19

DRsp Nr. 2020/2388

Beschwerde eines Standesamtes gegen eine Anweisung zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung Transsexueller Antragsteller

Orientierungssätze: Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch einen norwegischen Transsexuellen, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes rechtlich ein Mann war

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. vom 26. April 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 14. März 2019 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; PStG § 27 Abs. 1;

Gründe

I.

Das Standesamt als Beschwerdeführer wendet sich gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Anweisung, die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch den Beteiligten zu 1. beim Geburtseintrag der Betroffenen nicht mit der Begründung abzulehnen, dass der Anerkennende im Zeitpunkt der Geburt des Kindes rechtlich kein Mann gewesen sei.