1. Auf die Beschwerde der Mutter und Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 20. Mai 2020 aufgehoben und der Antrag des Jugendamtes des Landkreises (...), der Mutter das Recht der elterlichen Sorge für ihre Kinder BB, geb. am TT. MM 2002, AA, geb. am TT. MM 2005, und CC, geb. am TT. MM 2009, zu entziehen, zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
3. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|