I. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rüsselsheim vom 11. Januar 2022 wird
z u r ü c k g e w i e s e n.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Mutter auferlegt.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 4.000,- Euro.
IV. Der Antrag der Mutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
Die betroffenen Kinder sind 11 und 12 Jahre alt. Ihre Eltern leben nach eigenen Angaben seit ca. 8 Jahren innerhalb der Wohnung getrennt. Ihnen wurde letztlich durch Beschluss des Senats vom 24. November 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht auf Antragstellung nach dem
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