Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 4) vom 6. April 2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 1. April 2020 aufgehoben.
II.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
I.
In dem vorliegenden Verfahren geht es um einen mit dem angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vorgenommenen Wechsel des Vormunds.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - X. vom 13. August 2010 wurde der allein sorgeberechtigten Kindesmutter im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge für den damals sechsjährigen A. entzogen und das Jugendamt der Stadt X. zum Vormund bestellt. Eine gleichlautende Entscheidung wurde mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - X. vom 15. Oktober 2010 im Hauptsacheverfahren getroffen.
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