Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 13. Juli 2021 abgeändert und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten, S... M... S..., geboren am ... 2009, auf den Antragsteller allein übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Aus der Verbindung des Antragstellers und der Antragsgegnerin stammt die am ... 2009 geborene Tochter S... M... S.... Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet und leben seit Dezember 2013 getrennt. S... lebte seither bei der Mutter. Mit Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 4. Mai 2015 (
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