OLG Dresden - Beschluß vom 22.05.1997
20 WF 179/97
Normen:
ZPO § 252 § 567 Abs. 1 § 574 § 628 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1230

Beschwerde gegen die Ablehnung einer Vorabentscheidung über die Ehescheidung

OLG Dresden, Beschluß vom 22.05.1997 - Aktenzeichen 20 WF 179/97

DRsp Nr. 1998/3017

Beschwerde gegen die Ablehnung einer Vorabentscheidung über die Ehescheidung

Lehnt das Familiengericht den Antrag einer Partei eines Scheidungsverfahrens ab, die Scheidung unter Abtrennung einer Folgesache durchzuführen, so ist eine gegen diesen Beschluß gerichtete Beschwerde unzulässig.

Normenkette:

ZPO § 252 § 567 Abs. 1 § 574 § 628 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1230