Beschwerde gegen die Ablehnung einer Vorabentscheidung über die Ehescheidung
OLG Dresden, Beschluß vom 22.05.1997 - Aktenzeichen 20 WF 179/97
DRsp Nr. 1998/3017
Beschwerde gegen die Ablehnung einer Vorabentscheidung über die Ehescheidung
Lehnt das Familiengericht den Antrag einer Partei eines Scheidungsverfahrens ab, die Scheidung unter Abtrennung einer Folgesache durchzuführen, so ist eine gegen diesen Beschluß gerichtete Beschwerde unzulässig.