1. Auf die Beschwerde des Mündels wird der Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 19.03.2024 (Az.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.368,75 € festgesetzt.
I.
Mit der Beschwerde richtet sich der durch den Vormund vertretene minderjährige Mündel gegen die Anordnung der Zahlung der Vergütung des bisherigen Vormundes aus seinem Vermögen.
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