Die Beschwerden gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Rosenheim vom 29.10.2020 in den Verfahren
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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Die Beschwerden des Jugendamts F. vom 14.12.2020 im Verfahren
I.
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