OLG Oldenburg - Beschluss vom 31.05.2021
4 WF 14/21
Normen:
FamGKG § 57; FamGKG § 24 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Westerstede, vom 16.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 83 F 3003/18

Beschwerde gegen die Auferlegung von GerichtskostenVergleich in einem UmgangsverfahrenAufhebung von Kosten gegeneinanderKosten eines vermeintlich unbrauchbaren Gutachtens

OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.05.2021 - Aktenzeichen 4 WF 14/21

DRsp Nr. 2022/5408

Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten Vergleich in einem Umgangsverfahren Aufhebung von Kosten gegeneinander Kosten eines vermeintlich unbrauchbaren Gutachtens

Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht - Westerstede vom 16. Juni 2020 über die Zurückweisung der Erinnerung der Antragstellerin gegen die Kostenrechnung des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerstede vom 5. November 2019 sowie die Kostenrechnung des Amtsgerichts vom 5. November 2019 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen.

Normenkette:

FamGKG § 57; FamGKG § 24 Nr. 2;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wehrt sich gegen die Auferlegung von Gerichtskosten.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die voneinander getrennt lebenden Eltern der zu Ziffer 1) und zu Ziffer 2) beteiligten Kinder, welche bei der Antragstellerin leben. Die Antragstellerin hat im Januar 2018 im vorliegenden Verfahren eine Neuregelung des Umgangs des Antragsgegners mit den Kindern begehrt und bei dem Amtsgericht - Familiengericht - zudem einen Antrag auf Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung der Alleinsorge gestellt, der von dem Amtsgericht - Familiengericht - unter dem Geschäftszeichen 83 F 3015/18 SO behandelt worden ist.