1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 9. April 2021 -
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde "Beschwerde" der Antragstellerin ist gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2
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