1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 9. April 2021 -
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde "Beschwerde" der Antragstellerin ist gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässig und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses sowie zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Familiengericht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|