Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 26. Dezember 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neumünster vom 5. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind ehemalige Lebensgefährtinnen. Aufgrund von Belästigungen und Nachstellungen durch die Antragsgegnerin erstattete die Antragstellerin am 14. November 2018 zunächst Strafanzeige gegen die Antragsgegnerin.
Am 21. November 2018 erwirkte die Antragstellerin sodann in einem Verfahren vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Neumünster (Az.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|