Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Steele vom 22.02.2021 (
I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin begehrt die Festsetzung ihrer Rechtsanwaltsvergütung. Sie hat die Antragsgegnerin in dem familiengerichtlichen Ausgangsverfahrens vertreten. Ihr Mandat endete vor Abschluss des Verfahrens. Nachdem die Antragstellerin eine abweichende Wertfestsetzung für die Terminsgebühr und die Antragsgegnerin eine abweichende Wertfestsetzung für die Termins- und die Verfahrensgebühr gem. § 33 RVG beantragt haben, hat das Amtsgericht das Vergütungsverfahren in dem angefochtenen Beschluss ausgesetzt. Dagegen richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin.
II.
Die gem. §§
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|