Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Würzburg vom 07.05.2021 in den Ziffern 2 und 3 sowie der Beschluss über die Abtrennung der Folgesache Güterrecht vom 07.05.2021 aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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