Auf die Beschwerde der Mutter vom 1. August 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - in H vom 14. Juni 2019 dahin abgeändert, dass den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für N - M C , geb. am 00.00.2013 nicht entzogen wird. Im Übrigen verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts im angefochtenen Beschluss.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten
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