Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 19.07.2021 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,- € festgesetzt.
I.
Die allein sorgeberechtigte Mutter des betroffenen Kindes M... wendet sich gegen die ihr im Wege der einstweiligen Anordnung entzogenen Sorgerechtsteile Aufenthaltsbestimmungsrecht, Recht zur Umgangsregelung und Recht zur Antragstellung von Hilfen zur Erziehung, für die Ergänzungspflegschaft des Jugendamts angeordnet worden ist.
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