I.
Im Wege der einstweiligen Anordnung werden ergänzend zu Ziffer 1 des Tenors des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 18.05.2022 (
1. Die elterliche Sorge für das Kind T. J., geboren 2014, wird hinsichtlich der schulischen Angelegenheiten und hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts an Schultagen für die Dauer der Unterrichtszeiten vorläufig den Eltern entzogen.
2. Insoweit wird Ergänzungspflegschaft angeordnet.
3. Zum Ergänzungspfleger wird bestimmt: Jugendamt, Landratsamt Ortenaukreis, Badstr. 20, 77652 Offenburg.
4. Die Eltern werden verpflichtet, das Kind jeweils an den Schultagen an den Ergänzungspfleger auf Verlangen herauszugeben.
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