1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 21.02.2022 -
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Ausfalls des begleiteten Umgangs am 13.01.2022 und 27.01.2022 der in ihrem Haushalt lebenden Tochter mit ihrem Vater, dem Antragsteller.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 05.07.2021 -
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