1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 08.09.2021 -
2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin 3/4 und der Antragsgegner 1/4 zu tragen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen Ausfalls der am 29.05.2021, 12.06.2021, 26.06.2021 und 24.07.2021 jeweils beginnenden Wochenendumgänge des in ihrem Haushalt lebenden minderjährigen Sohns mit seinem Vater, dem Antragsgegner.
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