Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 20.08.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo vom 01.08.2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Verfahrenswert wird für das erstinstanzliche Scheidungsverbundverfahren festgesetzt auf 47.262,00 EUR.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten mit Beschluss vom 01.08.2018 geschieden und darüber hinaus Anordnungen zum Versorgungsausgleich getroffen.
Der Verfahrenswert wurde mit Beschluss vom 01.08.2018 wie folgt festgesetzt:
Ehesache | Nettoeinkommen Ehemann | 3.200,00 |
Nettoeinkommen Ehefrau | 1.500,00 | |
abzgl. Pauschalbetrag für ein minderjähriges Kind | - 300,00 | |
zzgl. Kindergeld | 192,00 | |
Summe | 4.590,00 | |
in 3 Monaten | 13.770,00 | |
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