Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 25.10.2021 -
6.440,- €
festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Antragsgegner beanstandet die Festsetzung des Verfahrenswertes auf 20.360,- €. Er macht 6.410,- € geltend.
Die auf die Entscheidung zur Streitwertfestsetzung bezogene Beschwerde ist zulässig, §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamFG. Der erforderliche Beschwerdewert von mehr als 200,- € ist bei der erstrebten Reduzierung des Gegenstandswerts deutlich überschritten.
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