1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Königs-Wusterhausen vom 21.06.2022 (Az.:
2. Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass der Antragsgegner zulässige Einwendungen gegen die Festsetzung gemäß § 252 Abs. 2 und Abs. 4 FamFG erhoben hat und der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt werden kann.
3. Von der Erhebung von Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I.
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