Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 10. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Genehmigung ihrer Unterbringung und gegen die Genehmigung der Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme. Sie leidet an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (paranoide Schizophrenie).
Das Amtsgericht hat die geschlossene Unterbringung der Betroffenen bis zum 14. Mai 2019 genehmigt. Ferner hat es die Einwilligung der Betreuerin in die Untersuchung und Heilbehandlung der Betroffenen ebenfalls bis zum 14. Mai 2019 genehmigt. Das Landgericht hat die Beschwerden des Verfahrenspflegers und der Betroffenen mit Beschluss vom 10. Mai 2019 zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich die Betroffene mit ihrer Rechtsbeschwerde.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|