I. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
II. Der Vater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
I. Der Vater wendet sich gegen die Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren.
Der 40-jährige Vater und die 34-jährige Mutter sind die geschiedenen Eltern des 7-jährigen Noah und des 5-jährigen Elijah. Sie üben das gemeinsame Sorgerecht aus.
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