I. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Wandsbek vom 16. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
II. Die Mutter trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
III. Der Antrag der Mutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.
I. Die Mutter wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die amtsgerichtliche Kostenentscheidung in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
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