Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen zu 1 bis 3 wird das Verfahren zum Versorgungsausgleich unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Kreuzberg (vormals Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) vom 30.7.2021 an das Amtsgericht Kreuzberg zurückverwiesen.
1.
Das Amtsgericht hat die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners mit Beschluss vom 17.6.2021 geschieden und die Entscheidung über den Versorgungsausgleich abgetrennt.
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