KG - Beschluss vom 18.10.2021
19 UF 47/21
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 220; FamFG § 35;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Kreuzberg, vom 30.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 147 F 14110/18

Beschwerde gegen die Nichtdurchführung eines VersorgungsausgleichsDurchführung eines Versorgungsausgleichs von Amts wegenUnzulässigkeit einer NegativentscheidungDurchsetzung von Mitwirkungshandlungen

KG, Beschluss vom 18.10.2021 - Aktenzeichen 19 UF 47/21

DRsp Nr. 2022/14180

Beschwerde gegen die Nichtdurchführung eines Versorgungsausgleichs Durchführung eines Versorgungsausgleichs von Amts wegen Unzulässigkeit einer Negativentscheidung Durchsetzung von Mitwirkungshandlungen

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen zu 1 bis 3 wird das Verfahren zum Versorgungsausgleich unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Kreuzberg (vormals Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) vom 30.7.2021 an das Amtsgericht Kreuzberg zurückverwiesen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 220; FamFG § 35;

Gründe:

1.

Das Amtsgericht hat die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners mit Beschluss vom 17.6.2021 geschieden und die Entscheidung über den Versorgungsausgleich abgetrennt.