Der Beschluss des Nachlassgerichts vom 15. Februar 2019 wird aufgehoben
I.
Die Beteiligte war mit dem Erblasser bis zu dessen Tod verheiratet. Die Ehe wurde in Dänemark geschlossen; dort hatten die Eheleute als dänische Staatsangehörige auch dauerhaft ihren Wohnsitz. Aus der Ehe sind zwei Söhne hervorgegangen. Einen Ehevertrag haben die Eheleute nicht geschlossen, ein Testament des Erblassers liegt auch nicht vor. Unter dem Datum des 6. Juli 2006 erstellte das dänische Nachlassgericht in Frederikshavn ein "Skiftertsattest", mit welchem bescheinigt wird, dass der Nachlass des Erblassers am 6. Juli 2006 der Beteiligten für die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ausgeliefert worden ist.
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