Der Antrag der Antragstellerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Bezug auf die Frist zur Begründung ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nauen vom 24.08.2022 wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 24.08.2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 7.195 €.
I.
Die beschwerdeführende Antragstellerin wendet sich gegen die teilweise Zurückweisung ihres Antrags auf Zahlung von Trennungsunterhalt gegen den Antragsgegner, ihrem von ihr seit Januar 2020 getrennt lebenden Ehemann, mit dem sie zwei Kinder hat, die bis Juni 2020 im Wechselmodell von ihr und dem Antragsgegner betreut wurden.
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