Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 4. (im Folgenden Kindesvater) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für die vorliegend betroffenen, derzeit neun- und fünfjährigen Kinder, auf die Beteiligte zu 5. (im Folgenden Kindesmutter) allein. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Oktober 2020 bei der Kindesmutter. Die Eltern sind mittlerweile geschieden.
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