Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 08.11.2021 -
Der Antragsgegner hat Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,- € festgesetzt.
I.
Die Antragsbeteiligten streiten im zweiten Rechtszug nur noch um die Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl im Wege der einstweiligen Anordnung.
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