Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die beschwerdeführende Kindesmutter wendet sich gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihren am XX.XX.2016 geborenen Sohn A Vorname2 Nachname1 allein auf dessen Vater.
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