Auf die Beschwerde des Kindsvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lichtenfels vom 06.08.2021 einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Lichtenfels zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zurückverwiesen.
2.Der Beschwerdewert wird auf 4.000 Euro festgesetzt.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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