Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Flensburg als Vertreter der Landeskasse wird als unzulässig verworfen.
II.Auf die Beschwerde des vormaligen Pfleglings vom 16. September 2020 wird die Sache unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Niebüll vom 30. April 2020 an das Amtsgericht - Familiengericht - Niebüll zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
III.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
IV.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.880,47 Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Niebüll vom 30. April 2020 gegen den vormaligen Pflegling förmlich festgesetzte Vergütung der Ergänzungspflegerin.
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