1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 15.11.2023 -
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 8.822 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Versagung von nachehelichem Unterhalt, den er von seiner geschiedenen Ehefrau, der Antragsgegnerin, für den Zeitraum ab dem 01.10.2022 verlangt.
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