Die Beschwerde des Annehmenden gegen die vorläufige Festsetzung des Verfahrenswertes des Amtsgerichts - Familiengericht - Helmstedt vom 01.02.2021 / 16.02.2021 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Annehmende wendet sich gegen die Höhe des zur Berechnung des Kostenvorschusses vom Amtsgericht festgesetzten Verfahrenswertes.
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