Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 17.07.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde beanstandet die Wertfestsetzung des Amtsgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren wegen Zuweisung der Ehewohnung während der Dauer des Getrenntlebens als untersetzt.
Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Zu Recht hat das Amtsgericht den Verfahrenswert gemäß §§ 48 Abs. 1, 41 FamGKG auf 1.500 € festgesetzt. Auf die zutreffende Begründung des angefochtenen Beschlusses und der Nichtabhilfeentscheidung wird verwiesen, die nur folgender Ergänzung bedürfen:
Die von der Beschwerde erwähnte Entscheidung des OLG Schleswig zum Az.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|