Die Beschwerde der Antragstellerin vom 7. November 2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 4. November 2020 wird als unzulässig verworfen.
II.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
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