1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow vom 08.04.2022, Aktenzeichen
2. Die Mutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Die am 25. April 2022 bei Gericht eingegangene Beschwerde der Mutter richtet sich gegen den ihr am 12. April 2022 zugestellten Beschluss des Amtsgerichts Pankow vom 8. April 2022. Das Amtsgericht hat mit diesem Beschluss den Antrag der in Florida lebenden Mutter gegen den in Berlin lebenden Vater auf Rückführung und Herausgabe des gemeinsamen Kindes D. in die USA zurückgewiesen.
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