KG - Beschluss vom 20.07.2022
16 UF 63/22
Normen:
IntFamRVG § 40 Abs. 2; FamFG §§ 58 ff.; HKÜ Art. 12; HKÜ Art. 3;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 08.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 1191/22

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Rückführung und Herausgabe eines Kindes in die USAGewöhnlicher Aufenthalt eines KindesFamiliäre Gegebenheiten

KG, Beschluss vom 20.07.2022 - Aktenzeichen 16 UF 63/22

DRsp Nr. 2022/16985

Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Rückführung und Herausgabe eines Kindes in die USA Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes Familiäre Gegebenheiten

1. Der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ist nicht schematisch rein örtlich zu bestimmen, entscheidend sind auch die familiären Gegebenheiten. 2. Kinder sind insbesondere davor zu schützen, dass sie aus ihrem gewohnten Lebensraum herausgerissen werden.

1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow vom 08.04.2022, Aktenzeichen 14 F 1191/22, wird zurückgewiesen.

2. Die Mutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

IntFamRVG § 40 Abs. 2; FamFG §§ 58 ff.; HKÜ Art. 12; HKÜ Art. 3;

Gründe:

I.

Die am 25. April 2022 bei Gericht eingegangene Beschwerde der Mutter richtet sich gegen den ihr am 12. April 2022 zugestellten Beschluss des Amtsgerichts Pankow vom 8. April 2022. Das Amtsgericht hat mit diesem Beschluss den Antrag der in Florida lebenden Mutter gegen den in Berlin lebenden Vater auf Rückführung und Herausgabe des gemeinsamen Kindes D. in die USA zurückgewiesen.