1. Die Beschwerde gegen den Beschluss Amtsgerichts Nauen 11.10.2022 wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
3. Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 1.500 €.
4. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
Die beschwerdeführende Antragsgegnerin wendet sich gegen die Zuweisung der Ehewohnung im einstweiligen Anordnungsverfahren an den Antragsteller, ihren Ehemann, von dem sie seit März dieses Jahres getrennt lebt. Beide Eheleute wohnten weiterhin in einem dem Antragsteller gehörenden Einfamilienhaus, zusammen mit den drei gemeinsamen fünf und zwei Jahre alten Kindern, die sie bisher in einem sog. Nestmodell in der Ehewohnung abwechselnd betreuten.
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