OLG Zweibrücken - Beschluss vom 11.08.2022
3 W 51/22
Normen:
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4;
Vorinstanzen:
AG Mainz, vom 20.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen MZ-10476-13

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines GrundbuchamtesGrundstückserwerb eines MinderjährigenBestellung eines Nießbrauchs zugunsten des ÜbergebersVoraussetzungen für ein GenehmigungsbedürfnisKein Schutz eines Minderjährigen vor jeder (abstrakten) Haftungsgefahr

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.08.2022 - Aktenzeichen 3 W 51/22

DRsp Nr. 2022/13257

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Grundstückserwerb eines Minderjährigen Bestellung eines Nießbrauchs zugunsten des Übergebers Voraussetzungen für ein Genehmigungsbedürfnis Kein Schutz eines Minderjährigen vor jeder (abstrakten) Haftungsgefahr

Werden im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb eines Minderjährigen zugunsten des Übergebers ein Nießbrauch bestellt und ein bedingter Rückübertragungsanspruch durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung dinglich gesichert, besteht kein Genehmigungsbedürfnis nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 u. 4 BGB, wenn sich die Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt. Das Genehmigungserfordernis gemäß § 1821 Abs. 1 Nr. 1 u. 4 BGB zielt darauf ab, dass der Minderjährige bereits vorhandenen Grundbesitz nicht verliert, nicht aber darauf, dass er vor jedweder über das Eigentum an dem zu übertragenden bzw. übertragenen Grundstück hinausgehender (abstrakter) Haftungsgefahr geschützt sein soll.

Tenor

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Mainz vom 20. April 2022 (Az.: MZ-10476-13) aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, den Antrag nicht aus den Gründen der aufgehobenen Zwischenverfügung abzulehnen.

Normenkette:

BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4;

Gründe

I.