KG - Beschluss vom 01.03.2022
1 W 471/21
Normen:
GBO § 71 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 24.11.2021

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines GrundbuchamtsVeräußerung eines wesentliches Vermögen bildenden Wohnungserbbaurechts durch einen EhegattenZustimmungserfordernis als Ausnahme von der freien Verfügungsbefugnis eines EhegattenReichweite einer Bewilligung

KG, Beschluss vom 01.03.2022 - Aktenzeichen 1 W 471/21

DRsp Nr. 2022/4318

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Veräußerung eines wesentliches Vermögen bildenden Wohnungserbbaurechts durch einen Ehegatten Zustimmungserfordernis als Ausnahme von der freien Verfügungsbefugnis eines Ehegatten Reichweite einer Bewilligung

Verpflichtet sich ein im gesetzlichen Güterstand lebender Ehegatte im Rahmen der Veräußerung eines sein wesentliches Vermögen bildendes Wohnungserbbaurechts bei der Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer zu Lasten des Kaufgegenstandes mitzuwirken, kann die Zustimmung des anderen Ehegatten zu dem Vertrag auch die von dem Erwerber unter Ausnutzung einer Belastungsvollmacht im Namen des Veräußerers erklärte Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld erfassen. Der - aktuelle - Bestand der Ehe muss dem Grundbuchamt nicht nachgewiesen werden, wenn sich die Eheschließung aus einer dem Grundbuchverfahren genügenden - älteren - Eheurkunde ergibt und nicht ersichtlich ist, dass der veräußernde Ehegatte mit einer anderen als der dort aufgeführten, die Zustimmung erklärenden Person verheiratet sein könnte.

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 71 Abs. 1;

Gründe: