I. Die Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg - Mitte, Abteilung Amtsvormundschaften/Beistandschaften, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - St. Georg vom 4. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
II. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt. Der Wert des Verfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
I. Der bisherige Ergänzungspfleger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen seine Auswechslung gegen einen Einzelvormund durch das Amtsgericht.
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