Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 28.10.2020 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
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